Antrag auf Einrichtung eines Bürgerhaushaltes

Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden haben bundesweit bislang einen Bürgerhaushalt eingeführt. Der Bürgerhaushalt stellt eine direkte Art von kommunaler Bürgerbeteiligung dar. Dabei wird ein vorab vom Marktgemeinderat festgelegtes Budget vom Vermögenshaushalt für die Realisierung von Bürgervorschlägen reserviert.