Bürgerliste fordert Harmonisierung der Verfügungsgrenzen von Bürgermeister und KU-Vorstand

Diskrepanz bei den Entscheidungsvollmachten muss aufgelöst werden

Derzeit sieht die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens des Marktes Schierling vor, dass bis zu
einer Wertgrenze von 150.000€ jeder der beiden Vorstände einzeln Entscheidungen treffen kann. Der
Bürgermeister hingegen muss nach aktueller Rechtslage bereits bei fallabhängigen Wertgrenzen zwischen
250€ und 35.000€ die Zustimmung des Gemeinderats einholen.

Hier sieht die Bürgerliste eine erhebliche Diskrepanz in den Entscheidungsvollmachten der einzelnen
Akteure und will deshalb per Antrag eine Harmonisierung von Kommunalunternehmenssatzung und
Gemeindeordnung erwirken. Dazu soll die Satzung des Kommunalunternehmen derart angepasst werden,
dass ab einem Gegenstandswert von 35.000€ die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich ist.

Dieser Anpassung wurde in der Sitzung vom 22.02.2022 zugestimmt. In der neuen Satzung des Kommunalunternehmens wird nun die Verfügungsgrenze des Vorstands auf 35.000€ festgesetzt.

Hier geht’s zum Antrag: