{"id":11,"date":"2009-01-10T23:23:23","date_gmt":"2009-01-10T22:23:23","guid":{"rendered":"http:\/\/buergerliste-schierling.de\/3\/2009\/01\/10\/satzung\/"},"modified":"2019-12-26T22:12:49","modified_gmt":"2019-12-26T21:12:49","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/buergerliste-schierling.de\/2009\/01\/10\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n
Der Verein hei\u00dft: B\u00dcRGERLISTE Schierling e.V. nachstehend kurz B\u00dcRGERLISTE mit Sitz in Schierling. Die B\u00dcRGERLISTE soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n\n\n\n
Die B\u00dcRGERLISTE hat folgende Zwecke:<\/p>\n\n\n\n
Die B\u00dcRGERLISTE verfolgt ihre Ziele im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n\n\n\n
Mitglied der B\u00dcRGERLISTE kann jeder werden, der<\/p>\n\n\n\n
\u00dcber die Aufnahme in die B\u00dcRGERLISTE entscheidet nach schriftlichem Antrag der Gesamtvorstand. Lehnt dieser die Aufnahme ab, so kann der Antragsteller hiergegen Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen. Der Eintritt wird mit Aush\u00e4ndigung einer schriftlichen Aufnahmeerkl\u00e4rung wirksam. Die Mitgliedschaft erlischt durch<\/p>\n\n\n\n
Der Austritt ist dem vertretungsbefugten Vorstand schriftlich zu erkl\u00e4ren. Der Ausschluss erfolgt, wenn das Mitglied einen groben Versto\u00df gegen die Grunds\u00e4tze und Richtlinien des Vereins begangen oder durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt oder gesch\u00e4digt hat. \u00dcber den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Gesamtvorstand. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausschluss sind dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss ist Berufung zur Mitgliederversammlung statthaft. Mit Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft enden alle Rechte, unbeschadet des Anspruches des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen oder Spenden ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n
Rechte:<\/p>\n\n\n\n
Jedes Mitglied hat das Recht, – innerhalb der B\u00dcRGERLISTE an der Willensbildung teilzunehmen z.B.durch Aussprache, Antr\u00e4ge, Abstimmung und Wahlen:<\/p>\n\n\n\n
Pflichten:<\/p>\n\n\n\n
Jedes Mitglied hat die Pflicht,<\/p>\n\n\n\n
Die Organe der B\u00dcRGERLISTE sind:<\/p>\n\n\n\n
Die Jahreshauptversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden oder durch einen der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, mit einer Einladungsfrist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich. Sie ist auch einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde beim Vorstand beantragen (\u00a7 32 BGB). Die Jahreshauptversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Jahres statt. Jahreshauptversammlungen sind ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn die Einladung form- und fristgerecht an alle Mitglieder erfolgt ist. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt,. Wahlen erfolgen geheim. Beschl\u00fcsse, die in der Jahreshauptversammlung, sowie in den Vorstandssitzungen gefasst werden, sind mit dem Abstimmungsergebnis in die Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und einem weiteren Gesamtvorstandsmitglied zu unterzeichnen. Die B\u00dcRGERLISTE kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n\n\n\n
Der Gesamtvorstand wird durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Mitglieder gew\u00e4hlt. Die Neuwahl erfolgt alle 2 Jahre in der Jahreshauptversammlung. Scheidet ein Gesamtvorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann eine Kooption durch den Gesamtvorstand f\u00fcr die restliche Zeit vorgenommen werden. Dem Gesamtvorstand insgesamt oder seinen einzelnen Mitgliedern kann das Misstrauen ausgesprochen werden. Hierzu bedarf es einer 2\/3-Mehrheit aller Mitglieder des Vereins. Ein neuer Gesamtvorstand ist unmittelbar zu w\u00e4hlen. Der Gesamtvorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte der B\u00dcRGERLISTE. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Der Verein wird vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden und dem 1. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden je stets einzeln (Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB.) Der Gesamtvorstand besteht aus: – dem 1. Vorstand (Vorsitzenden) – dem 2. Vorstand (stellvertretenden Vorsitzenden) – dem Kassierer – den Beisitzern – dem Schriftf\u00fchrer und den gew\u00e4hlten Gemeinder\u00e4ten der B\u00fcrgerliste Schierling e.V.. Die Anzahl der Beisitzer wird von der Jahreshauptversammlung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n
Die Mitgliederversammlung kann vorberatende Aussch\u00fcsse bilden. Die Aufgaben sind durch die Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n
Die Mitglieder haben einen Mitgliederbeitrag zu entrichten. \u00dcber die Beitragsh\u00f6he und Beitragsstaffelung entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n
Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen mit 2\/3 Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Mitglieder erfolgen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Eine Satzungs\u00e4nderung muss als eigener Tagesordnungspunkt mit der Einladung mit dem zu \u00e4ndernden Text bekannt gegeben werden.<\/p>\n\n\n\n
Die B\u00dcRGERLISTE kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Zugleich sind Liquidatoren zu bestellen. Dazu ist eine Mehrheit von \u00be der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Der Antrag zur Aufl\u00f6sung der B\u00dcRGERLISTE und Wahl der Liquidatoren mit Vertretungsbefugnis ist den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu machen.<\/p>\n\n\n\n
Einnahmen, die f\u00fcr den in der Satzung festgelegten Zweck verwendet werden, sind ausschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung dieser Aufgaben einzusetzen. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Zuwendungen der B\u00dcRGERLISTE. Nur tats\u00e4chliche Kosten, die bei der Abwicklung von durch Beschluss erteilten Aufgaben entstehen, d\u00fcrfen gegen Beleg erstattet werden. Bei Aufl\u00f6sung der B\u00dcRGERLISTE f\u00e4llt das Verm\u00f6gen zu gleichen Teilen an die \u00f6rtlichen Kinderg\u00e4rten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
S a t z u n g der B\u00dcRGERLISTE Schierling e.V. \u00a7 1 Name, Sitz und Eintrag Der Verein hei\u00dft: B\u00dcRGERLISTE Schierling e.V. nachstehend kurz B\u00dcRGERLISTE mit Sitz in Schierling. Die B\u00dcRGERLISTE soll in das Vereinsregister eingetragen werden. \u00a7 2 Zweck und Aufgabe Die B\u00dcRGERLISTE hat folgende Zwecke: durch T\u00e4tigkeit auf kommunaler Ebene das Wohl des B\u00fcrgers zu f\u00f6rdern; an der<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[20],"tags":[],"yoast_head":"\n