Antrag auf öffentliche Sitzungen des Bauausschusses

 

An den Markt Schierling

Herrn Bürgermeister Kiendl

Die Fraktion der Bürgerliste beantragt für die nächste Sitzung, dass der Marktrat Schierling folgenden Antrag beschließt:

Sitzungen des Bauauschusses mit den Abstimmungen über Bauanträge sind öffentlich.

 

Begründung:

Gemäß Art. 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung:

Öffentlichkeit

 (2) 1  Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. 2  Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

und § 21 der Geschäftsordnung des Marktes Schierling:

Öffentliche Sitzungen

(1)   Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen (Art. 52 Abs. 2 GO).

 

sind Sitzungen grundsätzlich öffentlich. Der rechtlich isolierten Auffassung der Verwaltung, die Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung abzuhalten, kann nicht gefolgt werden. Weder die Gemeinde- noch die Geschäftsordnung bieten eine Rechtsgrundlage für eine Nichtöffentlichkeit von Bauausschußsitzungen.

Es erscheint uns wichtig, dass im Rahmen einer modernen und transparenten Verwaltung und eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Entscheidung des Bauausschusses Sitzungen und Abstimmungen öffentlich sind.

Schierling, 15.10.2010

Für die Fraktion der Bürgerliste

 

Rudolf Eisenhut                                                                       Dr. Hans Straßer