Kommunalunternehmen

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Gemeinderat dem Kommunalunternehmen – und wir als Bürgerliste haben dem leider zugestimmt – ohne  Not seine ureigensten Aufgaben übertragen hat. Gegründet wurde das KU als Vermarktungsorgan für Bürgersolaranlagen, dieses Betätigungsfeld begrüßen wir nach wie vor. Mittlerweile aber hat sich das Engagement des KU deutlich weiter ausgedehnt. Es erschließt Gewerbegebiete, erschließt und vermarktet Baugebiete und vermarktet markteigene Immobilien; sogar die Errichtung von Neben- und Hilfsbetrieben wäre erlaubt.

Das Entscheidungsorgan in der Marktgemeinde ist aber der gewählte Gemeinderat. Die Beschlüsse im MGR sind öffentlich (solange keine privaten Belange berührt werden). Die Beschlüsse im Kommunalunternehmen werden hingegen durchweg in nichtöffentlicher Sitzung gefasst. Eine Information der Bürger und damit eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit findet  nicht statt. Ferner ist die Marktgemeinde der Rechtsnachfolger des KU; der Mark Schierling haftet für die Verbindlichkeiten des KU. Der tatsächliche Schuldenstand der Marktgemeinde ist der Öffentlichkeit nicht klar vermittelt. Die Verbindlichkeiten des KU haben in der Zwischenzeit die Größenordnung der Schulden der Marktgemeinde erreicht.

Durch das KU fallen zudem zusätzliche Kosten an für den Verwaltungsrat und die Vorstände. Dadurch, dass zunehmend Maßnahmen an das KU ausgelagert werden, nehmen auch diese Kosten zu.

Zwar sind alle Fraktion des Gemeinderats und damit die Hälfte der MGR Mitglieder im Verwaltungsrats des KU eingebunden, so gibt es aufgrund der Nichtöffentlichkeit der Beschlüsse keine schriftlichen Vorabinformationen und keine schriftlich ausgehändigten Niederschriften. Letztendlich werden in das KU lediglich Aufgaben des Gemeinderats ausgelagert.

 

Fazit:

Die Bürgerliste steht dem KU ablehnend gegenüber. Hauptkritikpunkt sind die mangelnde Transparenz für die Öffentlichkeit und die Auslagerung von wichtigen Entscheidungen aus dem Gemeinderat.

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