Anträge im Gemeinderat

Transparenz bei Anträgen aus Fraktionen

Die bayerische Gemeindeordnung räumt jedem Gemeinderat und auch den Ortssprechern ein Antragsrecht ein. Sofern diese Anträge durch ein mehrheitliches Gemeinderatsvotum verabschiedet wurden, muss der Bürgermeister diese vollziehen – also umsetzen / umsetzen lassen. Sollten bei der Umsetzung „Schwierigkeiten“ entstehen – der Gesetzgeber spricht von „Hinderungsgründen“ – so ist darüber der Gemeinderat zu unterrichten. Viele Kommunen haben deshalb diesen „Vollzug von Beschlüssen“ als regelmäßigen Tagesordnungspunkt für Gemeinderatssitzungen umgesetzt.

So geraten einerseits Beschlüsse nicht in Vergessenheit und andererseits bietet sich eine transparente Nachverfolgung der noch zu bearbeitenden Beschlüsse. Eigentlich wäre anzunehmen, dass diese Vorgehensweise auch in Schierling bereits auf dem Stand der Zeit sei, schließlich beschreibt der Gesetzgeber ohnehin die Rahmenbedingungen sehr deutlich. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber ein teilweise anderes – teils wenig transparentes- Vorgehen. Auf konkrete Nachfragen während einer Sitzung nach dem aktuellen Sachstand zu einem Antrag, kann nur selten detaillierte Auskunft gegeben werden. Vielmehr wird auf einen Sachbearbeiter aus der Verwaltung verwiesen, bei dem die entsprechenden Informationen im Nachgang der Sitzung zu erfragen ist. Diese nachträglichen „Status-Aktualisierungen“ dann allerdings nicht mehr in der öffentlichen Sitzung und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Mit dem Antrag sollen bereits geltende Rechtsvorschriften nun auch in Schierling umgesetzt werden.

Planungen zum kommunalen Wohnungsbau müssen konkrete Formen annehmen

Nach mehrmaligen Diskussionen und Anträgen zum kommunalen geförderten Wohnungsbau fordert nun die Bürgerliste mit einem weiteren Antrag die Gemeinde zu konkreten Handlungen auf. Aktuell bleibt der Bürgermeister dem Gemeinderat seit mehr als drei Jahren ein Konzept zur Umsetzung des kommunal geförderten Wohnungsbaus schuldig, ohne jedoch das Gremium über auch nur einen Hinderungsgrund zu informieren. Es darf als skandalös bezeichnet werden, wenn Themen die scheinbar nicht mit der politischen Agenda des Bürgermeisters übereinstimmen in unsäglicher Art und Weise wegignoriert werden. Der Bürgermeister hat in diesem Punkt eine klare Verpflichtung die aus Artikel 36 der bayerischen Gemeindeordnung hervorgeht. Er hat gemäß der Weisung des Gemeinderats zu handeln.

Konkret fordert die Bürgerliste nun in einem weiteren Antrag den Vorhalt eines Grundstücks im neuen Baugebiet am Regensburger Weg II zum Zweck eines geförderten Wohnungsbaus durch die Kommune. Die Bürgerliste hat bereits mehrfach dargelegt, dass diese Art von kommunaler Beteiligung sowohl eine Chance für sozial benachteiligte Schierlingerinnen und Schierlinger als auch für die Kommune ist. Die Fördersätze durch den Freistaat erlauben rentierliche Vermietungen von preiswerten Wohnungen. Die Kommune selbst hat dabei die Entscheidungshoheit bei der Vergabe der Wohnungen.