Anträge im Gemeinderat
Die bayerische Gemeindeordnung räumt jedem Gemeinderat und auch den Ortssprechern ein Antragsrecht ein. Sofern diese Anträge durch ein mehrheitliches Gemeinderatsvotum verabschiedet wurden, muss der Bürgermeister diese vollziehen – also umsetzen / umsetzen lassen. Sollten bei der Umsetzung „Schwierigkeiten“ entstehen – der Gesetzgeber spricht von „Hinderungsgründen“ – so ist darüber der Gemeinderat zu unterrichten. Viele Kommunen haben deshalb diesen „Vollzug von Beschlüssen“ als regelmäßigen Tagesordnungspunkt für Gemeinderatssitzungen umgesetzt.
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