Antrag auf Veröffentlichung des Haushaltsplans im Internet

Auf der gemeindeeigenen Internetseite soll die Haushaltssatzung und deren Bestandteile (Art. 63 GO), sowie der Haushaltsplan mit den jeweiligen Einzelplänen, veröffentlicht werden. Zur besseren Übersichtlichkeit soll der Vorbericht der Verwaltung, sowie die Haushaltsreden der Fraktionen zum Haushalt in gleicher Weise bereitgestellt werden.