Munabesichtigung

Neulich habe ich auf Einladung der Gemeinde mit den anderen Gemeinderäten eine Besichtigung der Muna mitgemacht. Da ich noch nie im Munitionsdepot gewesen war, war ich sehr neugierig wie es denn ausschaut. Zum einen war ich erstaunt über die Größe von ca. 190 ha und zum anderen über 23 km Wege und Straßen. Wir durften zwei von ca. 99 Bunkern besichtigen. Die Bunker sind nach Auskunft des Oberstabsfeldwebel, der uns durch die Muna führte, kaum sprengbar, zumindest sei dies den Amerikanern nach dem Krieg nicht gelungen. Die Muna wird, wie ihr ja schon wisst, dieses Jahr von der Bundeswehr aufgegeben. Welche Nutzung einmal hier zum Tragen kommt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Welche Vorteil die Freigabe des Geländes die Gemeinden Schierling (2/3) und Langquaid (1/3) haben könnten, entzieht sich ebenfalls meiner Phantasie.  Aber da wir in beiden Gemeinden vernunftbegabte Wesen haben, werde ich mich überraschen lassen. Eins kann ich jedoch vermuten: keiner wird dort wohl eine Biogasanlage erbauen woll

politischer Frühschoppen

Bürgerliste startet die Reihe politischer Frühschoppen in Zaitzkofen

Wir haben im Wahlkampf versprochen, uns auch während der Wahlperiode in den Ortsteilen sehen zu lassen. Wir werden deshalb am  17. Mai um 10 Uhr einen Frühschoppen beim Prücklwirt in Zaitzkofen veranstalten. Wir werden keine langatmige Vorträge halten sondern wir wollen uns mit den Bürgern an einen Tisch setzen und uns unterhalten. Dabei können wir Auskunft über unser Verhalten in den Marktratssitzungen geben und uns anhören wo den Leuten „der Schuh drückt“.  Wir hoffen, dass möglichst viele Leute kommen und unser Angebot annehmen werden. Anschließend nutzen wir den Vormittag für einen guten alten bayerischen Brauch: Watten

RE

Mitgliederversammlung 23. Jan 09

Bürgerliste: Schierling soll gentechnikfreie Gemeinde werden

 Bericht von der Mitgliederversammlung der Bürgerliste am 23. Januar 2009 im Gasthof Aumeier

Schierling. In der ersten öffentlichen Mitgliederversammlung der Bürgerliste in diesem Jahr konnte Vorstand Walter Pedolzky zahlreiche Gäste begrüßen. Im Mittelpunkt des Abends stand ein Rückblick über die Tätigkeiten der beiden Markträte im Gemeinderat. Rudolf Eisenhut schilderte vom „ Einzug ins Rathaus“ , von der Diskussion über die geplante  Biogasanlage bis zum Beschluss über das neue Altersheim. Die Fraktion habe zusammen mit den Freien und der SPD  gleich mit einem gemeinsamen Antrag erreicht, dass die Gemeinderäte  die Sitzungsunterlagen eine Woche vorher zur Verfügung stehen und nicht erst kurz vor der Sitzung. Eisenhut begrüßte, dass der neue Bürgermeister der Bürgerliste mit zwei Räten den Fraktionsstatus zugestanden hatte, jedoch sei es bedauerlich, dass gleichzeitig der wichtige Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung  von der Mehrheitsfraktion mit Unterstützung der SPD so verkleinert wurde, dass die Bürgerliste keinen Sitz erhielt. Die Arbeit im Gemeinderat sei überwiegend von Sachthemen geprägt und meistens komme es zu einer Übereinstimmung der Räte. Allerdings sei die Bürgerliste grundsätzlich dafür zuerst die Aufgaben der Daseinsfürsorge zu erledigen und sich dann an „Visionen“ heranzumachen. Es sei wichtiger zuerst die Schulen baulich wie personell für unsere Kinder zu optimieren als das uralte Schulhaus am Hundsmarkt zu renovieren, zumal niemand weiß wo das Geld dafür herkommen soll. Wichtig sei auch eine energetische Verbesserung der öffentlichen Bauten. Die Bürgerliste habe hierfür bereits einen Antrag gestellt, genauso habe man angeregt, dass die Gemeinde Dachflächen für die „Bürgersolaranlagen“ zur Verfügung stellt. Zwar habe das Rathaus hierfür Zusagen gemacht, jedoch sei konkret noch nichts passiert. Auch geistert seit der neuen Periode der Begriff der „Jesuitenmeile“ herum, eine Vision aus dem Rathaus. Niemand wisse  genau was dahinter steckt, jedoch vermutet Eisenhut, „dass es wahrscheinlich mächtig viel Geld kosten würde“. Positiv bewerte Eisenhut die Zusammenarbeit mit dem neuen Bürgermeister. Dieser informiere durch kurzfristige Fraktionsführerbesprechungen immer frühzeitig die Parteien.  

Marktgemeinderat Dr. Hans Straßer stellte der Versammlung vier neue Anträge der Bürgerliste vor. Man wolle, dass die Gemeinde kommunale Ziele für den Klimaschutz aufstellt. So soll der Stromverbrauch der Kommune, der Treibhausausstoß für die Heizungen und für den Fuhrpark festgestellt und dann kontinuierlich reduziert werden. Ziel sei eine Reduzierung um 15% bis 2010. Die Bürgerliste habe auch den Antrag gestellt, dass die Gemeinde eine eigene Förderrichtlinie für die energetische Verbesserung an privaten Wohnbauten in der Gemeinde erlässt.. Gefördert werden sollen thermische Solaranlagen, Regenwasserspeicheranlagen und die energetische Sanierung bestehender Häuser. Als  Dauerbrenner bezeichnete Straßer das Bushäuschen am Rathausplatz. Man habe schon mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Unterstand zwar optisch ansprechend sei aber funktionell eine Katastrophe. Fahrgäste und Schüler fänden dieses Häuschen als eine Zumutung und haben sich an die Bürgerliste um Hilfe gewandt. Nun habe die Bürgerliste einen schriftliche n Antrag gestellt. Auf breite Zustimmung der Zuhörer stieß der Vorschlag der beiden Markträte einen Antrag auf eine gentechnikfreie Gemeinde zu stellen. Dr. Straßer erläutert sehr kompetent die Möglichkeiten der Gentechnik in der Landwirtschaft. Die Gemeinde solle mit gutem Beispiel vorangehen und die eigenen Flächen genfrei halten. Eisenhut erinnerte in diesem Zusammenhang, dass Robert Christl als Vertreter der Landwirte schon Mal eine gentechnikfrei Bewirtschaftung der Au-Flächen angesprochen habe. Es wäre sehr wünschenswert wenn die Landwirtschaft wie eigentlich alle Betriebe und Geschäfte sich mit der gentechnikfreien Gemeinde identifizieren könnten.

In der anschließenden Diskussion wurden noch etliche Themen angesprochen. Dabei wurde über die Biogasanlage genauso debattiert wie über eine Erneuerung des Hundsmarktes und der Straße am Schererbach. Kontroverse Ansichten gab es über die Architektur des geplanten Altersheims.   Die Meinungen gingen von „so schlimm ist es nun auch wieder nicht“ (Uschi Schleppüber) bis „Unverschämtheit“ (Prof. Erich Gohl).  Fred Müller fragte nach ob an der neuen B15 ein Pendlerparkplatz vorgesehen sei. Nachdem man im letzten Jahr ein gigantisches Openair für die jungen Bürger organisiert habe, wolle man dieses Jahr ein Filmwochenende für alle Altersgruppen organisieren.

Vorstand Pedolzky bedankte sich bei den Markträten für ihr Engagement im Gemeinderat wie bei der Bürgerliste und den Mitgliedern und Gästen für die Begeisterung.

Satzung

S a t z u n g der BÜRGERLISTE Schierling e.V.

§ 1 Name, Sitz und Eintrag

Der Verein heißt: BÜRGERLISTE Schierling e.V. nachstehend kurz BÜRGERLISTE mit Sitz in Schierling. Die BÜRGERLISTE soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Zweck und Aufgabe

Die BÜRGERLISTE hat folgende Zwecke:

  • durch Tätigkeit auf kommunaler Ebene das Wohl des Bürgers zu fördern;
  • an der demokratischen Gestaltung des öffentlichen Lebens in der Gemeinde mitzuwirken;
  • die Meinungs- und Willensbildung der Bürger fördern;
  • sich nach den geltenden demokratischen Grundsätzen an den Kommunalwahlen zu beteiligen. 

Die BÜRGERLISTE verfolgt ihre Ziele im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied der BÜRGERLISTE kann jeder werden, der

  • die Satzung und das Programm der BÜRGERLISTE anerkennt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (Stimmrecht bei Wahlen zur Aufstellung von Kommunalkandidaten jedoch nur bei Volljährigkeit),
  • die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt.

Über die Aufnahme in die BÜRGERLISTE entscheidet nach schriftlichem Antrag der Gesamtvorstand. Lehnt dieser die Aufnahme ab, so kann der Antragsteller hiergegen Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam. Die Mitgliedschaft erlischt durch

  • Austritt
  • Tod
  • Ausschluss
  • wenn ein Mitglied mit einem Jahresbeitrag trotz Mahnung im Rückstand ist.

Der Austritt ist dem vertretungsbefugten Vorstand schriftlich zu erklären. Der Ausschluss erfolgt, wenn das Mitglied einen groben Verstoß gegen die Grundsätze und Richtlinien des Vereins begangen oder durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt oder geschädigt hat. Über den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Gesamtvorstand. Die Gründe für den Ausschluss sind dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss ist Berufung zur Mitgliederversammlung statthaft. Mit Erlöschen der Mitgliedschaft enden alle Rechte, unbeschadet des Anspruches des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen oder Spenden ist ausgeschlossen.

§ 4 Rechte und Pflichten des Mitgliedes

Rechte:

Jedes Mitglied hat das Recht, – innerhalb der BÜRGERLISTE an der Willensbildung teilzunehmen z.B.durch Aussprache, Anträge, Abstimmung und Wahlen:

  • An Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen teilzunehmen;
  • An der Aufstellung und der Wahl von Kandidaten und Delegierten teilzunehmen (soweit das Stimmrecht gesetzlich nicht eingeschränkt ist);
  • Sich selbst um eine Kandidatur zu bewerben (soweit das Stimmrecht gesetzlich nicht eingeschränkt ist). 

Pflichten:

Jedes Mitglied hat die Pflicht,

  • sich an der Willensbildung zu beteiligen,
  • sich für die Verwirklichung der Programmatik einzusetzen,
  • den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu zahlen.

§ 5 Organe

Die Organe der BÜRGERLISTE sind:

  • die Mitgliederversammlung,
  • der Vorstand und Gesamtvorstand,
  • die Ausschüsse

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Jahreshauptversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden oder durch einen der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, mit einer Einladungsfrist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich. Sie ist auch einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe beim Vorstand beantragen (§ 32 BGB). Die Jahreshauptversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Jahres statt. Jahreshauptversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn die Einladung form- und fristgerecht an alle Mitglieder erfolgt ist. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt,. Wahlen erfolgen geheim. Beschlüsse, die in der Jahreshauptversammlung, sowie in den Vorstandssitzungen gefasst werden, sind mit dem Abstimmungsergebnis in die Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und einem weiteren Gesamtvorstandsmitglied zu unterzeichnen. Die BÜRGERLISTE kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 7 Gesamtvorstand

Der Gesamtvorstand wird durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder gewählt. Die Neuwahl erfolgt alle 2 Jahre in der Jahreshauptversammlung. Scheidet ein Gesamtvorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann eine Kooption durch den Gesamtvorstand für die restliche Zeit vorgenommen werden. Dem Gesamtvorstand insgesamt oder seinen einzelnen Mitgliedern kann das Misstrauen ausgesprochen werden. Hierzu bedarf es einer 2/3-Mehrheit aller Mitglieder des Vereins. Ein neuer Gesamtvorstand ist unmittelbar zu wählen. Der Gesamtvorstand führt die Geschäfte der BÜRGERLISTE. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Verein wird vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden und dem 1. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden je stets einzeln (Vorstand gemäß § 26 BGB.) Der Gesamtvorstand besteht aus: – dem 1. Vorstand (Vorsitzenden) – dem 2. Vorstand (stellvertretenden Vorsitzenden) – dem Kassierer – den Beisitzern – dem Schriftführer und den gewählten Gemeinderäten der Bürgerliste Schierling e.V.. Die Anzahl der Beisitzer wird von der Jahreshauptversammlung festgelegt.

§ 8 Ausschüsse

Die Mitgliederversammlung kann vorberatende Ausschüsse bilden. Die Aufgaben sind durch die Mitgliederversammlung zu beschließen.

§ 9 Beitrag

Die Mitglieder haben einen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Über die Beitragshöhe und Beitragsstaffelung entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 10 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können mit 2/3 Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder erfolgen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Eine Satzungsänderung muss als eigener Tagesordnungspunkt mit der Einladung mit dem zu ändernden Text bekannt gegeben werden.

§ 11 Auflösung

Die BÜRGERLISTE kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zugleich sind Liquidatoren zu bestellen. Dazu ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Der Antrag zur Auflösung der BÜRGERLISTE und Wahl der Liquidatoren mit Vertretungsbefugnis ist den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu machen.

§ 12 Vermögen

Einnahmen, die für den in der Satzung festgelegten Zweck verwendet werden, sind ausschließlich zur Erfüllung dieser Aufgaben einzusetzen. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Zuwendungen der BÜRGERLISTE. Nur tatsächliche Kosten, die bei der Abwicklung von durch Beschluss erteilten Aufgaben entstehen, dürfen gegen Beleg erstattet werden. Bei Auflösung der BÜRGERLISTE fällt das Vermögen zu gleichen Teilen an die örtlichen Kindergärten.

Informationsveranstaltung der Bürgerliste

am 14.11.2008 fand eine öffentliche Mitgliederversammlung statt. 

(Bericht vom 18.11.2008 aus Allgemeine Laber-Zeitung)

Thema Biogasanlage beschäftigt Bürgerliste
Informationsveranstaltung gut besucht – Diskussion über das Für und Wider 

 

 Schierling. (rb) Die Bürgerliste lud am vergangen Freitag im Rahmen einer Mitgliederversammlung die Öffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Biogasanlage mit anschließender Diskussionsrunde über Für und Wider einer solchen Anlage in Schierling. Mit 46 Besuchern war das Interesse relativ groß. 

 

Marktgemeinderat Rudolf Eisenhut begrüßte die Teilnehmer und stellte schon im Vorfeld klar, dass über zwei Dinge in dieser Versammlung keine Aussagen getätigt werden. Zum einen wo ein möglicher Standort für diese Anlage in Schierling wäre, weil es dazu noch keine Erhebung gibt, und zum anderen wie die Bürgerliste zu diesem Thema Position beziehe, weil man dazu erst konkrete Planungsfakten abwarten werde. Weiter hob er hervor dass man mit dieser Veranstaltung in keinster Weise Einfluss auf die Biogasanlagen – Politik im Rathaus nehmen wolle. Den Informationspart übernahm Marktrat Dr. Johann Strasser der in seinem Vortrag einführend die Chancen zur Nutzung regenerativer Energien in der Region darstellte. Umfangreich und aufklärend für den unbedachten Zuhörer waren seine Ausführungen was Funktionsprinzip und Ökobilanz einer Biogasanlage betrifft. Dr. Strasser stellte auch die Situation in Schierling sowie Chancen und Risiken einer solchen Anlage dar. In der sich anschließenden Diskussionsrunde wurden Meinungen laut, dass durch eine Biogasanlage Monokulturen entstehen könnten weil die Zulieferer nur noch einseitig anbauen, oder eine Konkurrenz zur Lebensmittelkette entstehen könnte weil Milchbauern aufhören und ihr Viehfutter an die Biogasanlage liefern. Diese Befürchtungen konnten anwesende, am Bau einer Anlage interessierte, Landwirte entkräften. Die in Schierling Angedachte Anlage erfordere etwa 400 Hektar Ackerfläche wovon bereits 10 Prozent durch aufzulösende Stilllegungsflächen gedeckt wären, auch könnte ein Teil des Grases der Laberauenwiesen genutzt werden. Eine Gefährdung der Artenvielfalt in den Auen sei ausgeschlossen da die Hälfte der Wiesenflächen im FFH – Gebiet liegt und damit nicht in Betracht kommt. Zudem gäbe es Pflanzen die sich zur Verwendung in Biogasanlagen eignen, hier auch gedeihen würden aber noch gar nicht angebaut werden. Durch die Zulieferung von vielen Bauern würde man verhindern, dass Anbaugewohnheiten geändert werden weil jeder Landwirt einen gewissen Überschuss produziert den er dann zur Anlage liefert. Eine von den Landwirten durchgeführte Umfrage habe bestätigt, dass dafür auch großes Interesse bestehe. Dies würde wiederum den positiven Effekt zur Folge haben, dass die Zulieferer kurze Anfahrtswege haben und auch die Umwelt geschont würde. Marktrat Dr. Josef Kindler hob hervor, dass die Verwirklichung der Anlage auch die große Frage ist ob die Bürger diese in der Gemeinde haben wollen. Umwelttechnisch gesehen müsste man sich dafür entscheiden. Betrachtet man aber die Vorkommnisse der letzten Woche, damit meinte der Redner das ungewöhnlich hohe Interesse an der letzten Marktratssitzung und einen zum Teil unfair geführten Protest von Anlagengegnern, müssen günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden die für die Bevölkerung akzeptabel sind. Das Schlusswort hatte Moderator Rudi Eisenhut, er bedankte sich für die faire Art der Diskussionsführung und brachte die Hoffnung zum Ausdruck dass die Veranstaltung etwas zur Aufklärung über das Thema Schierlinger Biogasanlage beigetragen hat.    

 

 

Unterlagen

Kommunale Ziele für den Klimaschutz

Wie der Gemeinderat des Marktes Schierling im vergangenen Jahr bereits mehrfach bekundet hat, hat der Klimaschutz bei seinen Entscheidungen einen hohen Stellenwert. Um das Handeln sowohl qualitativ, als auch quantitativ besser beurteilen zu können, ist es unerlässlich konkrete Ziele zu stecken und in regelmäßigen Abständen die aktuellen Werte an den Zielen zu messen.Die Bürgerliste stellt den Antrag, dass sich der Markt Schierling konkrete Klimaschutzziele setzt. Wir schlagen für die Zielwertsetzung folgende Messgrößen vor:

(1) Treibhausgas-Ausstoß (bezogen auf CO2-Einheiten) durch den Stromverbrauch in kommunalen Gebäuden, Straßenbeleuchtung, … .

(2) Treibhausgas-Ausstoß (bezogen auf CO2-Einheiten) für die Beheizung kommunaler Gebäude

(3) Treibhausgas-Ausstoß (bezogen auf CO2-Einheiten) durch den kommunalen Fuhrpark Aus den oben angegebenen Punkten soll eine Jahresbilanz in CO2-Einheiten erstellt werden.

Wir bitten die Verwaltung für die oben angegebenen Punkte die aktuellen Werte zu ermitteln und schlagen als Zielwert eine Reduzierung um 15 % bis Ende 2010 vor.

Bürgerliste regte Bürgersolaranlage an

Die Bürgerliste regte im Rathaus an, dass sich Bürger bei Fotovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern beteiligen können. Zunächst soll das Betriebsgebäude der Kläranlage mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet werden. Bei großer Beteiligung der Bürgerschaft sind auch weitere Dächer angedacht.

Resultat:

Inzwischen hat die Gemeinde ein Komunalunternehmen gegründet, das die technische und kaufmännische Abwicklung der Anlage übernimmt. Im Juli wurden auf zwei Dächern der Kläranlage  Photovoltaikanlagen installiert.

Bürger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 500 € und einer Maximalanlage von 7000 € beteiligen. Anteilseignern wird vom Kommunalunternhmen eine jährliche Rendite von 3% garantiert. Eine zusätzliche Ausschüttung ist möglich. Die Rückzahlung des Darlehens soll frühestens nach 10 Jahren möglich sein.

Erlass einer Förderrichtlinie für ökologische Baumaßnahmen an privaten Wohnbauten

Gerade in Hinblick auf die bevorstehende Wirtschaftskrise sehen wir es als wichtig an, die heimische Wirtschaft zu unterstützen, indem Investitionsanreize für die Schierlinger Bürgerschaft geschaffen werden. Zur Stärkung der Trinkwasser- und Energieeinsparung, sowie des Umweltschutzes, aber auch zur Förderung der heimischen Wirtschaft stellt die Bürgerliste den Antrag, eine kommunale Förderrichtlinie für ökologische Baumaß­nahmen zu erlassen. Gefördert werden sollen:

(1) Förderung thermischer Solaranlagen bei der Nachrüstung bestehender Wohnbauten oder bei der Errichtung von Neubauten

2) Förderung von Regenwasserspeicheranlagen bei der Nachrüstung bestehender Wohnbauten oder bei der Errichtung von Neubauten.

3) Förderung bei der energetischen Sanierung bestehender Wohnbauten

Gentechnikfreie Gemeinde

die Bürgerliste stellte den Antrag die Gemeinde Schierling als gentechnikfreie Zone zu erklären. Dies bedeutet,

(1) dass die Gemeinde auf eigenen Flächen auf den Einsatz der „grünen Gentechnik“ vollständig verzichtet.

(2) dass die Gemeinde künftig bei der Verpachtung von Flächen den Verzicht auf Gentechnik als Bestandteil des Pachtvertrages aufnimmt.

(3) dass die Gemeinde bei Grundstückseigentümern und bei Einzelhändlern aktiv dafür wirbt, ebenfalls auf den Einsatz von Gentechnik zu verzichten.

(4) dass in öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, …) nur Lebensmittel vertrieben werden, die nachweislich aus gentechnikfreier Produktion stammen.

Dem Bündnis gentechnikfreie Kommunen/Landkreise sind bundesweit bisher 167 Kommunen (Stand: 27.11.08) beigetreten.

Resultat:

Der Marktgemeinderat hat den Antrag befürwortet und beschlossen. Nun ist unsere Gemeinde „gentechnikfrei“.   

Eine Entscheidung, die unsere Gemeinde durchaus von anderen Gemeinden absetzt. Freilich hat diese Entscheidung nur einen Sinn wenn der Beschluß auch ernst genommen und möglichst breit ungesetzt wird.

 

 

1 16 17 18 19