Bürgerliste fordert Harmonisierung der Verfügungsgrenzen von Bürgermeister und KU-Vorstand

Diskrepanz bei den Entscheidungsvollmachten muss aufgelöst werden
Derzeit sieht die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens des Marktes Schierling vor, dass bis zu
einer Wertgrenze von 150.000€ jeder der beiden Vorstände einzeln Entscheidungen treffen kann. Der
Bürgermeister hingegen muss nach aktueller Rechtslage bereits bei fallabhängigen Wertgrenzen zwischen
250€ und 35.000€ die Zustimmung des Gemeinderats einholen.