Antrag auf Untersuchung der Hochwassersituation

Antrag der Fraktion Bürgerliste zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Ortskern

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kiendl,

die Untersuchung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Großen Laber, die bei der Neugestaltung des Ortskerns durchgeführt wurde, hat ergeben, dass der Nettomarkt-Bau nur einen geringen Einfluss auf den Wasserablauf und somit auf den Wasserstand bei Starkregenereignissen hat. Vielmehr ist der Schwachpunkt im Bereich des Fußball­platzes zu finden. Detailliertere Modellrechnungen wurden dazu nicht angestellt.

Die Fraktion der Bürgerliste beantragt eine detaillierte Untersuchung der Hochwassersi­tuation im Ortskern sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans und bittet den Antrag in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderats auf die Tagesordnung zu setzen. Ins­besondere soll der im Stadtmarketing-Prozess von den Bürgern vorgeschlagene Bade­weiher als Retentionsfläche mit einbezogen werden. Der Gemeinderat möge beschlie­ßen, dass die anfallenden Kosten in die Haushaltsplanung für das Jahr 2015 aufge­nommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Straßer

Fraktion Bürgerliste

Radwegekonzept der Bürgerliste

Konzept Radwege in Schierling

 

Das Fahrrad ist das umweltfreundlichste Fortbewegungsmittel. Durch Schaffung von Radwegen, die von der Bevölkerung angenommen werden, könnte der CO2 Ausstoß deutlich reduziert werden. Auf Kurzstrecken ist man mit dem Fahrrad oft schneller am Ziel als mit dem Auto, außerdem ist man am Ziel seiner Fahrt nicht auf Parkplätze angewiesen.

Radwege Unterscheidung

1. Labertalradweg

Von Radtouristen genutzter Radweg von der Quelle der Laber bis zu Mündung in die Donau.

2. Radwegenetz in und um Schierling zur Erledigung täglicher Belange.

Istzustand

Von Seiten der Verantwortlichen in Schierling hat man sich leider mit dem Thema Radwege weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart auseinandergesetzt. Auf der durch Schierling führenden stark frequentierten sehr schmalen Staatstraße 2144 ist Fahrradfahren nicht zu empfehlen. Leider wurde die Situation durch den Stadtmarketingprozess noch verschlechtert. Entlang den Straßen nach Eggmühl und Laichling wurden Radwege geschaffen, die leider am Ortsrand von Schierling enden. In Richtung Süden führt ein Radweg bis zum Freizeitgelände. Radfahrer in Richtung Westen steht nur die Staatsstraße 2144 zur Verfügung.

Ziel

Es sollte jedem Bürger möglich sein mit dem Fahrrad den Ortskern sowie die Gewerbegebiete mit ihren Einkaufsmöglichkeiten gefahrlos  zu erreichen egal in welcher Ecke er wohnt. Der Radverkehr darf gegenüber dem PKW-Verkehr nicht benachteiligt werden. Durch die Bündelung des Radverkehrs wird auch der Verkehr auf der Hauptstraße entlastet.

Umsetzung

Ohne größere Umbaumaßnahmen wird sich keine Ideallösung finden und den gesamten Ort umzugestalten ist nicht praktikabel. Somit wird man nach einer Kompromisslösung suchen müssen, die ein Nebeneinander von Radfahrer, Fußgänger und motorisiertem Verkehr ermöglicht. Dies kann geschehen durch

1. Teilung des Fußgängerweges mit entsprechender Markierung, bzw wenn eine Straße in jeder Richtung  über einen Fußweg verfügt, kann einer als Radweg genutzt. Absenkung der Bordsteinkanten.

2. Radwege auf Nebenstraßen entlang der Haupttrasse durch Schierling.

3. Eine neue Trasse in Richtung Westen zum Gewerbegebiet „Esper Au“ über die Grabenstraße entlang des Entwässerungsgrabens bis zur Tierklinik. (Brücke erforderlich, wird zum Teil bereits als Feldweg genutzt. Fußgängerampel bzw. Zebrastreifen über die Staatsstraße zu den Einkaufsmöglichkeiten.

4. Beschilderung der Radwege bzw. entsprechende Markierungen auf der Straße.  

5. Änderung der Streckenführung des Gr. Labertalradweges ab Waldstraße über die Bachstraße bis zum Rathausplatz.

 Pläne—————>>>>>>>>>>>>>>>>

 

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Antrag Klimaschutzkonzept

An den Markt Schierling

 

Die Fraktion der Bürgerliste Schierling beantragt

  • 1. die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für den Markt Schierling
  • 2. die Umsetzung des erarbeiteten Klimaschutzkonzeptes
  • 3. die Bereitstellung der finanziellen Mittel

 

 

Den Kommunen kommt beim Klimaschutz eine herausragende Rolle zu. In den Gemeinden wird aufgrund der räumlichen Konzentration unterschiedlicher Nutzungen (Wohnen, Gewerbe und Industrie, Verkehr, Freizeit) ein großer Teil von Treibhausgasen erzeugt, die zum Klimawandel beitragen. So ist Klimaschutz auf kommunaler Ebene mit hohem Handlungsdruck, aber auch mit weitreichenden Möglichkeiten verbunden.

 

Handlungsdruck lastet auf Kommunen

 

Der Klimawandel aber auch steigende Energiepreise und die zunehmende Abhängigkeit von fossilen Ressourcen zwingt uns vom Umdenken zum Handeln. Auf EU-, Bundes- und Landesebene wurden dazu Klimaschutzziele definiert und stehen nun zur Umsetzung an. Insbesondere im Bereich Energie und Klimaschutz stehen Gemeinden und Landkreise vor einer großen Gestaltungsaufgabe. „Hier verdichten sich die technologischen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen, vor denen wir stehen.“ (BMU 2008).

Um Kommunen in dieser Gestalterrolle zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative kommunale Klimaschutzkonzepte mit bis zu 80% der Kosten. Dadurch wird Kommunen eine umfassende Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für Energieunabhängigkeit und mehr Klimaschutz ermöglicht.

 

Integrierte Klimaschutzkonzepte

 

Im Fokus eines integrierten Klimaschutzkonzepts liegen diejenigen Bereiche in einer Kommune, in denen Treibhausgase emittiert werden: Energieerzeugung, Verkehr und Mobilität, Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen sowie private Haushalte. In die Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts werden daher diejenigen mit einbezogen, die diese Bereiche repräsentieren und Institutionen, die bereits jetzt aktiven Klimaschutz betreiben.

Dieser Ansatz ist in doppelter Hinsicht integriert: zum einen werden inhaltlich unterschiedliche Bereiche behandelt und zusammengeführt und zum anderen werden Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung, Verbände und Organisationen an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt.

Denn die Bemühungen, die globale Erwärmung auf 2°C zu beschränken, können nur Erfolg haben, wenn an möglichst vielen Stellschrauben gedreht wird und sich alle daran beteiligen.

 

Der Klimawandel bedroht die Grundelemente des menschlichen Lebens in der ganzen Welt Zugang zu Wasser, Lebensmittelproduktion, Gesundheit und Nutzung von Land und Umwelt.[1] 

 

Das Schätzen der wirtschaftlichen Kosten des Klimawandels ist eine schwierige Aufgabe, aber es gibt eine Reihe von Methoden oder Ansätzen, mit denen wir die wahrscheinliche Größe der Risiken beurteilen und sie mit den Kosten vergleichen können. Das vorliegende Review betrachtet drei dieser Ansätze.

Dieses Review hat zunächst ausführlich die physikalischen Auswirkungen auf wirtschaftliche Aktivitäten, auf das menschliche Leben und auf die Umwelt betrachtet.

Bei derzeitigen Trends steigen die globalen Durchschnittstemperaturen innerhalb der nächsten fünfzig Jahre oder so um 2 – 3°C an.5 Die Erde wird eine um mehrere Grad stärkere Erwärmung erfahren, wenn die Emissionen weiter steigen.

Eine Erwärmung hat viele ernsthafte Folgen, die häufig durch Wasser vermittelt sind:

• Schmelzende Gletscher bringen zunächst ein höheres Überflutungsrisiko und dann stark abnehmende Wasservorräte mit sich, die schließlich ein Sechstel der Weltbevölkerung bedrohen werden, hauptsächlich auf dem indischen Subkontinent, in Teilen von China und in den südamerikanischen Anden.

• Sinkende Ernteerträge, besonders in Afrika, könnten bedeuten, dass hunderte Millionen Menschen nicht mehr genügend Lebensmittel erzeugen oder kaufen können. In den mittleren bis hohen Breitengraden könnten die Ernteerträge bei moderaten Temperaturanstiegen (2 – 3°C) zunehmen, dann aber mit stärkerer Erwärmung zurückgehen. Bei 4°C und darüber wird die globale Lebensmittelproduktion wahrscheinlich ernsthaft beeinträchtigt werden.

• Auf höheren Breitengraden werden kältebedingte Todesfälle abnehmen. Aber der Klimawandel wird die Sterblichkeit aufgrund von Mangelernährung und Hitze weltweit erhöhen. Vektorträchtige Erkrankungen wie Malaria und Den-gue-Fieber würden sich weiter ausbreiten, wenn keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen getroffen werden.

• Steigende Meeresspiegel werden bei einer Erwärmung von 3 oder 4 °C für dutzende bis hunderte von Millionen weiteren Menschen jährliche Überflutungen bedeuten. Die Küsten in Südostasien (Bangladesch und Vietnam), auf kleinen Karibik- und Pazifikinseln sowie die von großen Küstenstädten wie Tokyo, New York, Kairo und London werden ernsthaft gefährdet und der Druck für ihren Schutz wird zunehmen. Laut Schätzungen werden bis Mitte des Jahrhunderts 200 Millionen Menschen aufgrund von steigenden Meeres-spiegeln, stärkeren Überflutungen und intensiveren Dürren permanent ver-trieben werden.

• Ökosysteme werden dem Klimawandel gegenüber besonders empfindlich sein, und etwa 15 – 40% der Arten werden schon bei einer globalen Erwärmung von nur 2°C vom Aussterben bedroht sein. Außerdem wird die Versauerung der Ozeane, eine direkte Folge steigender Kohlendioxidkonzentrationen, einschneidende Folgen für Meeresökosysteme haben, mit möglicher-weise schlimmen Konsequenzen für die Fischvorräte.

 

 

 

 

Erstellen eines Konzeptes für den Klimaschutz im Markt Schierling

 

Der Marktgemeinderat beschließt ein Klimaschutzkozept zu erstellen. Dazu bedient sich die Gemeinde beratender kompetenter Büros, wie zum Beispiel der für Schierling bereits tätigen identität & image, oder greencity-energy. Diese Firmen können auf Erfahrungen zurückblicken wie die Erstellung eines Klimaschutzkonzptes in Ansbach, Garching, Kelheim und Vilsbiburg. Als Anforderungsprofil halten wir folgende förderfähige[2] Dienstleistungen als notwendig:

· Projektsteuerung

· Inhaltliche Zuarbeiten zu methodischen Fragen sowie fortlaufende fachliche Beratung von Entscheidungsträgern und Sachbearbeitern in Einzelfragen

· Unterstützung bei der Vorbereitung und Planung von Entscheidungen (einschließlich Entscheidungsvorlagen)

· Systematische Erfassung und Auswertung von für den Klimaschutz relevanten Daten des Antragstellers

· Unterstützung bei der Koordinierung der Umsetzung von Maßnahmen aus den Konzepten

· Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von begleitenden Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Erstellung von Informations- und Schulungsmaterialien

· Initialisierung von Klimaschutzprojekten in Bildungseinrichtungen (z.B. Klimaschutzprojekte an Schulen, Prämien- und Anreizmodelle, Informationskampagnen an Bildungseinrichtungen, Ermittlung von Energieeinsparungen etc.)

· Gespräche zur Vorbereitung von Workshops

· Beratung zur Inanspruchnahme wichtiger Förderprogramme für die Umsetzung der Maßnahmen

 

Wichtig ist die Mitarbeit des gemeindeeigenen Fachpersonals (Verwaltung und Technik) sowie die Mitwirkung der Gemeindebürger. Die Einbeziehung aller CO2-relevanten Betriebe sollte bei der Erstellung des Konzeptes genauso angestrebt werden wie bei der konzipierten Umsetzung.

 

Zeitplan[3]

 

Der Zeitraum, in dem ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt wird, erstreckt sich erfahrungsgemäß über 1 Jahr. Nach etwa 6 Wochen findet mit der Auftaktveranstaltung eine öffentliche Veranstaltung für alle statt. Innerhalb von drei Monaten werden Expertengespräche geführt, der Energieatlas erstellt und die Energiepotenzialanalyse erarbeitet. Diese werden in der ersten Klimaschutzkonferenz ausgewählten Teilnehmern vorgestellt. Hier werden erste Ziele ins Auge gefasst. Darauf aufbauend wird ein CO2 Reduktionsszenario erstellt. Idealerweise folgt nach 8-10 Wochen die zweite Klimaschutzkonferenz, in der konkrete Projekte angegangen werden.

Beim Sammeln der Ideen sind Innovationsfreude und Engagement aller Bürgerinnen und Bürger gefragt. Die Projektideen und energiewirtschaftlichen Untersuchungen, die im Klimaschutz- und Energienutzungsplan zusammengefasst werden, fließen in den „Masterplan“ zum Klimaschutz mit ein. Nach guten 10 Monaten beschließt dann der Marktrat den „Masterplan“ und das weitere Vorgehen. Nun ist der Weg frei für die Umsetzung, die übrigens auch mit 80% gefördert[4] wird.

 

Finanzierung

Seit Beginn des Jahres 2008 stehen dem Bundesumweltministerium (BMU) aus der Versteigerung von Emissionshandelszertifikaten zusätzliche Haushaltsmittel für die Umsetzung einer Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Standen in 2008 insgesamt 400 Mio. € bereit, von denen 280 Mio. € in Deutschland und 120 Mio. € in Schwellen- und Entwicklungsländern investiert wurden, konnte für 2009 eine Ausweitung auf 460 Mio. € zusätzlicher Mittel für den BMU-Haushalt erreicht werden.

Ziel der Klimaschutzinitiative ist es, die vorhandenen Potenziale zur Emissionsminderung kostengünstig zu erschließen sowie innovative Modellprojekte für den Klimaschutz voranzubringen. Konkret fördert das BMU Klimaschutzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien.

Auf diesem Wege etabliert das BMU einen innovativen und verlässlichen Mechanismus der internationalen Klimaschutzfinanzierung und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erreichen ambitionierter Klimaschutzziele in Deutschland, Europa und weltweit.

Nationale Klimaschutzinitiative[5]

Im Fokus der Nationalen Klimaschutzinitiative stehen Verbraucher, Wirtschaft, Kommunen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. Die Förderprogramme und Einzelprojekte sollen

  • verfügbare klimafreundliche Technologien gezielt voranbringen,
  • zukunftsweisende Klimaschutztechnologien anhand von Modellprojekten demonstrieren und verbreiten sowie
  • Hemmnisse, die die Umsetzung von Klimaschutzschutzmaßnahmen bisher verhindert haben, identifizieren und abbauen.

Im nationalen Teil wurden bisher sechs Förderprogramme veröffentlicht:

Perspektivisch will das BMU einen allgemeinen Förderrahmen zur Markteinführung und -durchdringung von Klimaschutztechnologien erarbeiten und der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegen. Innerhalb dieses Rahmens können dann (ab 2009) weitere Förderprogramme, auch im Bereich der Wirtschaft, aufgelegt werden.

Neben Förderprogrammen initiiert und unterstützt das BMU auch Einzelprojekte zum Klimaschutz. So sollen die Verbraucherzentralen kurzfristig eine bundesweite "Informationsoffensive zum Klimaschutz" starten, um Haushalte über ihre Handlungsmöglichkeiten in allen Bereichen des Klimaschutzes zu beraten. Das neue Angebot ergänzt die bereits vom Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) geförderte Energiesparberatung. Ein http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gifAktionsprogramm "Klimaschutz in Schulen und Bildungseinrichtungen" beinhaltet auf einander abgestimmte Aktionen zum Energiesparen, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Installation erneuerbarer Energien, zur Ausstattung mit Lehrmitteln und Unterrichtsmaterial, zur Qualifizierung von Lehrkräften, zur Implementierung von Modellprojekten, sowie zur Durchführung von Klimaschutztagen und weiteren Projekten zur Verbesserung des Klimaschutzbewusstsein. Außerdem sind mehrere Projekte in Vorbereitung, die Unternehmen helfen, ihre Produktionsprozesse klimaschützender und damit auch kostengünstiger zu gestalten. Für weitere Forschung für erneuerbare Energien stellt die Klimaschutzinitiative ebenfalls Mittel bereit. Zum Beispiel will das BMU Planung, Bau und Betrieb des ersten deutschen Offshore-Windparks "Alpha Ventus" in der Nordsee unterstützen. Zusätzliche Mittel für Klimaschutzprojekte gibt es auch im http://www.bmu.de/files/inc/image/gif/icon_intern.gifUmweltinnovationsprogramm.

Die Programme und Einzelprojekte der Klimaschutzinitiative werden durch ein Team von Forschungsinstituten auf ihre Wirksamkeit (z.B. Treibhausgasminderung, Multiplikatorwirkung, Arbeitsplatzeffekte) evaluiert. Auf Basis dieser Evaluierung werden die Förderprogramme der Klimaschutzinitiative kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt.

Die nationale Klimaschutzinitiative leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels. Die Bundesregierung hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um 40 % zu senken. Dafür hat das Kabinett am 5. Dezember 2007 das "Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung" (IEKP) beschlossen.

Diese „ehrgeizige“ Förderung wurde unter der Großen Koalition vereinbart. Es darf bezweifelt werden ob unter der Schwarz-Gelben Regierung der Klimaschutz einen ähnlichen Stellenwert hat. Darum sollte der Marktrat ein Klimaschutzkonzept bald beschließen. 

Die von der Bürgerliste beantragte Förderrichtlinie für ökologische Baumaßnahmen an privaten Wohnbauten sollte im Rahmen des Klimakonzeptes neu definiert werden.

Für die Fraktion der Bürgerliste

Schierling, den 20. Oktober 2009

 

Rudolf Eisenhut  Dr. Hans Straßer

 

 

 

Anlagen:

1. Merkblatt Beratende Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten vom 13. Oktober 2008

2. Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung vom 15. Januar 2009

3. Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative vom 1. Februar 2009

4. Erstellung von Konzepten für Modellprojekte – Hinweise zur Erstellung von Anträgen – vom 11. März 2009

5. Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten vom 08. September 2009

 

6. Klimaschutz in Kommunen Leitfaden zur Erarbeitung und Umsetzung kommunaler Klimakonzepte

 

7. STERN REVIEW: Der wirtschaftliche Aspekt des Klimawandels

 

8. Zeitplan

 

Interessante Links:

 

Klimaschutz, Konzepte für Kommunen

Erneuerbare Energie in Zahlen

Klimaschutzinitiative

Klimawandel und Kommunen

Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz

Projekt KuK

 

 

Antrag zur Einführung eines Mitteilungsblattes

Die Fraktion hat am 16. August 2011 folgenden Antrag gestellt:

MARKT SCHIERLING 

 

Bürgermeister Christian Kiendl

Rathausplatz 1

84069 Schierling

 

 

 

Die Fraktion der Bürgerliste stellt folgenden Antrag:

 

Der Marktrat möge beschließen, dass im Markt Schierling ein Gemeindemitteilungsblatt, dessen Name der Marktrat noch festlegen wird, so bald als möglich erscheinen soll.

 

An das Mitteilungsblatt sollen folgende Mindestanforderungen gestellt werden:

  • Monatliche Auflage
  • Verteilung an alle Haushalte des Marktes

 

Es werden folgende Inhalte als notwendig erachtet:

  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Hinweise und Informationen der Gemeindeverwaltung und sonstiger Behörden für die Bürger
  • Berichte über die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen mit Abstimmungsergebnis ohne namentliche Nennung
  • Bekanntgabe der Bauanträge für die das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde
  • Pläne, wie neue oder geänderte Baugebiete, Flächennutzungspläne, Wasserschutzgebiete, usw.
  • Notrufnummern, Apotheken- und Ärztedienste an Wochenenden, Müllentsorgungskalender, usw.
  • Veranstaltungskalender

 

Das Mitteilungsblatt sollte allen Vereinen und kommunalen Zusammenschlüssen für Ihre Veranstaltungshinweise und Berichten kostenlos zur Verfügung stehen.

 

Begründung:

 

Es zeigt sich im alltäglichen Miteinander immer wieder, dass es einen erheblichen Informationsbedarf an öffentlichen und offiziellen Nachrichten gibt. Tageszeitungen oder die Internetseite der Gemeinde erreichen nur einen kleinen Teil der Schierlinger Bürger, zudem haben manche Publikationen nicht immer eine objektive und informative Aussage. Zudem kann die Flut der einzelnen Informationen, die das Miteinander in einer Kommune regeln, auf ein Blatt begrenzt werden und sind jederzeit nachlesbar.

Mitteilungsblätter gibt es in sehr vielen Orten; sie haben sich bewährt und werden von der Bevölkerung positiv bewertet.

 

Umsetzung:

 

Das Mitteilungsblatt sollte grundsätzlich anzeigenfinanziert sein. Die Bürgerliste schlägt vor, den Druck, die Akquisition der Anzeigen und die Verteilung auszuschreiben, bzw., zu vergeben. Die redaktionelle Verantwortung verbleibt bei der Gemeinde.

 

Finanzierung:

 

Eine Umfrage bei Gemeinden unsererseits hat ergeben, dass es mehrere Modelle der Finanzierung gibt. Gemein ist jedoch allen, dass die Aufwendungen durch die Einnahmen in der Regel ausgeglichen werden. Lediglich die Kosten des Verteilens in Höhe von durchschnittlich ­­­0,06 € pro Exemplar verbleiben meist bei der Gemeinde. Für Schierling würde das bei einer Auflage von 4.000 Exemplaren einen Aufwand von 240 €/Ausgabe bedeuten.

 

Wir bitten die Verwaltung und die Fraktionen unserem Antrag zuzustimmen. Wir werden zur Sitzung für jeden Marktrat Mitteilungsblätter verschiedener Gemeinden zur Ansicht vorlegen.

 

Sollten sie Fragen zu dem Antrag haben, stehen wir selbstverständlich für Nachfragen zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

J. Straßer R. Eisenhut

Antrag als PDF

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Resolution gegen die Verlängerung von Laufzeiten der AKW

An den Markt Schierling

Herrn Bürgermeister Kiendl

Die Fraktion der Bürgerliste beantragt für die nächste Sitzung, dass der Marktrat Schierling folgende Resolution verabschiedet:

Der Schierlinger Gemeinderat fordert einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomenergie sowie eine Energiepolitik, die auf den drei Säulen Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien beruht.

Bundesregierung, Bundesrat und die Bayerische Staatsregierung werden deshalb aufgefordert, den bislang vertraglich vereinbarten Konsens zum Ausstieg aus der Atomenergie beizubehalten und auf  Laufzeitverlängerungen deutscher Atomkraftwerke zu verzichten.

Nach Auffassung des Schierlinger Gemeinderates ist eine zusätzliche Laufzeitverlängerung politisch und gesellschaftlich nicht verantwortbar. Zum einen steigen die Gefährdungspotenziale mit zunehmendem Alter der Meiler an. Zum anderen wachsen die Atommüllmengen, bei gleichzeitig ungeklärter Endlagerfrage.

Ein Weiterbetrieb der Atomkraftwerke würde die Marktdominanz der vier AKW-Betreiber und die überkommene zentralistische Energiewirtschaftsstruktur zementieren. Dadurch würden die Chancen der Wettbewerber, beispielsweise der über 800 deutschen Stadtwerke, stark eingeschränkt. Deren – im Vertrauen auf die geltende Gesetzeslage getätigten bzw. geplanten – Investitionen in eine nachhaltige Energiewirtschaft würden in Frage gestellt. Vor allem der breite Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung sowie regionaler und dezentraler regenerativer Energien wäre erheblich gefährdet.

Für den Markt Schierling würde eine Laufzeitverlängerung insbesondere von Isar I die Umsetzung von Klimaschutzzielen erschweren. Der Schierlinger Gemeinderat appelliert mit großem Nachdruck an Bundesregierung, Bundesrat und die Bayerische Staatsregierung keine zusätzliche Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zu beschließen. Stattdessen müssen alle Möglichkeiten zum umfassenden Ausbau der regenerativen Energien, zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz genutzt werden.“

Bemerkung:
Resolutionen dieser Art werden gelegentlich von den kommunalen Aufsichtsbehörden wegen „Unzuständigkeit“ nicht zugelassen. Diese Auffassung ist unseres Erachtens falsch und verfassungswidrig. Der Gemeinderat als Selbstverwaltungsorgan setzt mit einer Resolution keine Norm oder Recht. Damit entfällt die Betrachtung der Unzuständigkeit. Wir betrachten eine Resolution als eine Willensäußerung der gewählten Vertreter der Gemeindebürger. Selbst bayerische Gemeinden sind keine reinen Erfüllungsgehilfen der Staatsregierung. Sie haben für ihre Bürger zu sorgen und Schaden abzuwehren. Als eines der ältesten und gefährlichsten AKW ist das nur 30 km entfernte OHU I eine potentielle und konkrete Gefahr für uns Schierlinger. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht hinzunehmen. Wir gehen davon aus, dass unsere Sichtweise von den anderen Fraktionen geteilt wird und bitten um Unterstützung durch den Bürgermeister und den Parteien.

Schierling, 15.10.2010

Für die Fraktion der Bürgerliste

Was wurde aus diesem Antrag?

In der Sitzung konnte sich die CSU-Fraktion nicht dazu durchringen einen Ausstieg aus der Atompolitik mitzutragen. Diese bedauerliche Haltug verwundert nicht sonderlich, da die CSU eine starke Befürworterin von Kernenergie ist und die örtliche CSU nicht gegen die Mutter stimmen kann. Erfreulich ist jedoch, dass sich der gesamte Gemeinderat (gegen zwei Gegenstimmen aus den Reihen der CSU) dafür entschieden hat, eine sofortige Abschaltung von ISAR 1 in Ohu zu fordern.


Rudolf Eisenhut   Dr. Hans Straßer

Antrag auf öffentliche Sitzungen des Bauausschusses

 

An den Markt Schierling

Herrn Bürgermeister Kiendl

Die Fraktion der Bürgerliste beantragt für die nächste Sitzung, dass der Marktrat Schierling folgenden Antrag beschließt:

Sitzungen des Bauauschusses mit den Abstimmungen über Bauanträge sind öffentlich.

 

Begründung:

Gemäß Art. 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung:

Öffentlichkeit

 (2) 1  Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. 2  Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

und § 21 der Geschäftsordnung des Marktes Schierling:

Öffentliche Sitzungen

(1)   Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen (Art. 52 Abs. 2 GO).

 

sind Sitzungen grundsätzlich öffentlich. Der rechtlich isolierten Auffassung der Verwaltung, die Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung abzuhalten, kann nicht gefolgt werden. Weder die Gemeinde- noch die Geschäftsordnung bieten eine Rechtsgrundlage für eine Nichtöffentlichkeit von Bauausschußsitzungen.

Es erscheint uns wichtig, dass im Rahmen einer modernen und transparenten Verwaltung und eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Entscheidung des Bauausschusses Sitzungen und Abstimmungen öffentlich sind.

Schierling, 15.10.2010

Für die Fraktion der Bürgerliste

 

Rudolf Eisenhut                                                                       Dr. Hans Straßer

 

Bürgerliste beantragte Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern

Bürgerliste beantragte Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern

 

Auf Antrag der Bürgerliste befasste sich der Marktgemeinderat mit dem Thema Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern. Konkret ging es um die Dächer der Schule, der Mehrzweckhalle und des Bahnhofs Eggmühl. Die Verwaltung sah bedenken hinsichtlich der Schule. Die Gemeinde hätte schon Mal darüber entschieden und aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Diese Bedenken hält Marktrat Dr. Straßer für nicht nachvollziehbar und falsch. Mittlerweile gibt es in anderen Bundesländern Förderprogramme für Anlage auf Schulen und in Österreich gibt es ein Programm der Bundesregierung „5000 Schulen“, ebenso ein Förderprogramm für PV-Anlagen. Auch bei uns im Landkreis haben etliche Schulen diese Anlagen auf dem Dach.

Der Gemeinderat hat erfreulicherweise unseren Antrag befürwortet. Die Verwaltung hat jedoch eine Stellungnahme des Kreisbrandrates als Voraussetzung für eine Anlage auf dem Dach der Schule zur Bedingung gemacht. Wir gegen davon aus, dass die Stellungnahme dem Stand der Technik entspricht und die PV gebaut werden soll. Falls nicht werden wir nachsetzen.

Unser Antrag wurde notwendig, da seit unserem ersten Antrag –hier wurde das Dach der Kläranlage mit einer Bürger-PV bebaut- keine weiteren Aktivitäten des Kommunalunternehmens erfolgten.

Ergebnis:

Im April 2011 werden auf dem Feuerwehrhaus in Eggmühl und auf den Umkleideräumen der  Mehrzweckhalle Photovoltaikanlagen installiert.

Ebenso wie bei der Anlage auf der Kläranlage können sich Bürger der Gemeinde Schierling beteiligen.

 

 

Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern

Durch die Gründung des Kommunalunternehmens besteht die Möglichkeit, dass der Markt als Unternehmer auftreten kann. Wegen der anhaltenden Finanzkrise der Kommune müssen Maßnahmen ergriffen werden, die dem Trend entgegen wirken. So bietet gerade die Erzeugung erneuerbarer Energien die Möglichkeit, die Kurve zu glätten. Die Bürgerliste beantragt, weitere kommunale Dächer – neben dem Kläranlagengebäude – mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Folgende Gebäude sollten in Erwägung gezogen werden: 

  • Schule Schierling
  • Mehrzweckhalle
  • Feuerwehrhaus (Eggmühl)

 Die Finanzierung kann über eine Bürgerbeteiligung, gemäß dem Modell, das bei der Bürgersolaranlage „Kläranlage“ Anwendung gefunden hat, geregelt werden. Der Höchstsatz der privaten Einlagen soll begrenzt werden. Bei nicht ausreichender Beteiligung der Bürgerschaft soll der Fehlbetrag durch die Kommune getätigt werden. Wir beantragen, die Investitionen im Haushaltsjahr 2010 zu berücksichtigen.

Antrag auf Trinkwasserbrunnen

An den Markt Schierling

 

Die Fraktion der Bürgerliste Schierling beantragt die Errichtung eines Springbrunnens auf dem Vorplatz zum Optik Matt.

 

Begründung:

Vor ca. 10 Jahren beabsichtigte die Gemeinde Schierling die Errichtung eines Schuhbrunnens. Dieses Vorhaben ist seinerzeit an verschiedenen Animositäten gescheitert. Da jedoch die Anschlüsse verlegt wurden, steht der Aufstellung eines Springbrunnens nichts im Wege. Es stünde unserer Gemeinde auch auf diesem Gebiet zu eine „Vorreiterrolle“ zu übernehmen und einen für das Ortsbild prägenden und zum Verweilen einladenden Springbrunnen zu errichten.

Dabei kann durchaus der Gedanke eines Schuhbrunnens wieder aufgenommen werden, da der Entwurf bereits bezahlt wurde und der davor liegende Schuhgeschäft nicht mehr besteht.

 

Aus Kostengründen könnte auch ein Springbrunnen zum Thema „Trinkwasser in Schierling“ in Betracht kommen. Ein Brunnen zu diesem Thema wurde an anderer Stelle zu kaum nennenswerten Kosten (unter 500 €) aus Abfällen des Wasserwerkes schon errichtet. 

 

 

Brunnen selbstgemacht                                                                       Abfallteile als Baumaterial für Springbrunnen

 

Schierling, 15.10.2009

Für die Fraktion der Bürgerliste

 

Rudolf Eisenhut                                                                       Dr. Hans Straßer

 

 

Kommunale Ziele für den Klimaschutz

Wie der Gemeinderat des Marktes Schierling im vergangenen Jahr bereits mehrfach bekundet hat, hat der Klimaschutz bei seinen Entscheidungen einen hohen Stellenwert. Um das Handeln sowohl qualitativ, als auch quantitativ besser beurteilen zu können, ist es unerlässlich konkrete Ziele zu stecken und in regelmäßigen Abständen die aktuellen Werte an den Zielen zu messen.Die Bürgerliste stellt den Antrag, dass sich der Markt Schierling konkrete Klimaschutzziele setzt. Wir schlagen für die Zielwertsetzung folgende Messgrößen vor:

(1) Treibhausgas-Ausstoß (bezogen auf CO2-Einheiten) durch den Stromverbrauch in kommunalen Gebäuden, Straßenbeleuchtung, … .

(2) Treibhausgas-Ausstoß (bezogen auf CO2-Einheiten) für die Beheizung kommunaler Gebäude

(3) Treibhausgas-Ausstoß (bezogen auf CO2-Einheiten) durch den kommunalen Fuhrpark Aus den oben angegebenen Punkten soll eine Jahresbilanz in CO2-Einheiten erstellt werden.

Wir bitten die Verwaltung für die oben angegebenen Punkte die aktuellen Werte zu ermitteln und schlagen als Zielwert eine Reduzierung um 15 % bis Ende 2010 vor.

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