Antrag auf Ermittlung der Eigentümer die eine gesonderte Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde benötigen

Im Ausschuss für Bau, Verkehr und Natur vom 20.5.2020 wurde den Mitgliedern mit der Beschlussvorlage 44/2020 ein Antrag zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung einer Photovoltaikanlage vorgelegt.
Der Antragsteller begann zum Zeitpunkt der Ausschutzsitzung bereits sichtbar mit seinem Vorhaben und ist vermutlich aus Unkenntnis, dass der Markt Schierling der Auffassung ist das hier eine Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen sei, bereits vertragliche Verpflichtungen eingegangen.
Aus diesem Grund beantragt die Fraktion der Bürgerliste Schierling die Ermittlung der Eigentümer im Markt Schierling die nach Art. 6, Abs. 1, Satz 2 (BayDSchG) eine gesonderte Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde für die äußerliche Gestaltung oder Änderung von bestehenden baulichen Anlagen benötigen.